Bei der Neuordnung wird der Vertrag zum Datum der Neuordnung neu aufgesetzt: Dieses Datum ist die neue Hauptfälligkeit, und mit ihm beginnt eine neue Laufzeit derselben Länge (hier ein Jahr: 07.08. bis 06.08.); der Dauernachlass bleibt deshalb, wie er war. Die neue Prämie rechnen Sie wie eine Neuprämie – mit dem Tarif am neuen Ort und der Versicherungssumme nach der neuen Wohnfläche (siehe Schema Prämienberechnung), einschließlich der Mindestjahresprämie von 40 €.
Anders als bei einer Vertragsänderung ist die neue Prämie voll fällig, nicht nur anteilig: Mit dem Datum der Neuordnung beginnt eine neue Zahlungsperiode.
Neue Nettoprämie (halbjährlich): 93,78 €Die alte Prämie ist bis zur nächsten Fälligkeit bezahlt: 01.11. (halbjährlich ab der letzten Hauptfälligkeit am 01.05.). Maßgeblich ist die nächste Fälligkeit der laufenden Zahlungsperiode, nicht die nächste Hauptfälligkeit.
| Tag | Monat | Jahr | |
|---|---|---|---|
| Nächste Fälligkeit | 01 | 11 | |
| Datum der Neuordnung | 07 | 08 | |
| Differenz | − 6 | + 3 | 0 |
| Tage Differenz | − 6 (− 6 × 1) | + 90 (+ 3 × 30) | 0 (0 × 360) |
| Tage | − 6 + 90 = 84 Tage | ||
Bei halbjährlicher Zahlungsweise: 180 Tage je Periode.
46,40 € × 84 Tage / 180 Tage = 21,65 €
Gutschrift (netto): 21,65 €93,78 € − 21,65 € = 72,13 €
Erste Prämie nach Neuordnung (netto): 72,13 €16,15 % von 72,13 € = 11,65 €
72,13 € + 11,65 € = 83,78 €
Erste Prämie nach Neuordnung (brutto): 83,78 €Zum Vergleich: Wer wie bei einer Vertragsänderung nur die Differenz anteilig rechnet (siehe Schema Nach- und Rückprämie), kommt auf 25,68 €. Das ist bei der Neuordnung falsch, weil die neue Prämie voll fällig wird.