In Aufgaben wird zunächst die neue Nettoprämie nach Zahlungsweise aus der veränderten Deckung bzw. dem geänderten Tarif ermittelt.
Dabei kommt es auf die Art der Änderung an: Ändert sich der Vertrag als Ganzes (Tarifumstellung, Umzug, ein Zuschlag auf die gesamte Versicherungssumme), berechnen Sie die neue Gesamtprämie und bilden in Schritt 3 die Differenz. Kommen dagegen einzelne Leistungsarten neu in den Vertrag oder wird die Versicherungssumme einer Leistungsart erhöht (Einschluss und VS-Erhöhung in der Unfallversicherung), rechnen Sie nur das Neue – die neuen Leistungsarten bzw. den Zuwachs – durch die Nachlasskette: Diese Nettoprämie nach Zahlungsweise ist bereits die Prämiendifferenz, und Schritt 3 entfällt. Bilden Sie in der Unfallversicherung in diesem Fall keine zwei Gesamtprämien – weil jeder Zwischenschritt auf Cent gerundet wird, weicht dieser Umweg um wenige Cent ab.
In der Wohngebäudeversicherung sind beim Einschluss und bei einer höheren Versicherungssumme beide Wege richtig: zwei Gesamtprämien und ihre Differenz oder nur die Änderung (Versicherungssumme 1914 × Prämiensatz / 1.000 × Anpassungsfaktor) durch dieselben Nachlässe. Der zweite Weg trägt nicht, wenn sich ein Nachlass ändert (Selbstbehalt, Neubaurabatt) oder die Mindestjahresprämie von 40 € greift – dann bilden Sie zwei Gesamtprämien. Wie die Kette aussieht, zeigen das Schema Prämienberechnung Wohngebäude und das Schema VS 1914.
Beim Umzug in der Hausratversicherung rechnen Sie die neue Prämie mit dem Tarif am neuen Ort und der Versicherungssumme nach der neuen Wohnfläche; die Mindestjahresprämie gilt für beide Gesamtprämien. Die Neuordnung folgt einem eigenen Schema: siehe Schema Neuordnung.
In diesem Schema (Tarifumstellung) ist die neue Gesamtprämie bereits vorgegeben:
Neue Nettoprämie (halbjährlich): 29,12 €Nächste Prämienfälligkeit: 01.01. (01.07. liegt vor dem Änderungsdatum → nächste Fälligkeit ein halbes Jahr später).
| Tag | Monat | Jahr | |
|---|---|---|---|
| Nächste Fälligkeit | 01 | 01 | |
| Änderungsdatum | 29 | 09 | |
| Differenz | − 28 | − 8 | + 1 |
| Tage Differenz | −28 × 1 = −28 | −8 × 30 = −240 | 1 × 360 = 360 |
| Tage | − 28 − 240 + 360 = 92 Tage | ||
In den Aufgaben stehen die Schritte 3 bis 5 zusammen im Abschnitt „Rückprämie berechnen“ bzw. „Nachprämie berechnen“. Beim Einschluss einzelner Leistungsarten entfällt dieser Schritt (siehe Schritt 1) – dort ist die Prämie der neuen Leistungsarten schon die Differenz.
Prämiendifferenz: alte Prämie − neue Prämie
41,69 € − 29,12 € = 12,57 €
Prämiendifferenz: 12,57 €Bei halbjährlicher Zahlungsweise: 180 Tage je Periode.
Umrechnung nach Tagen: 12,57 € × 92 Tage / 180 Tage (halbjährlich) = 6,42 €
Anteilige Prämiendifferenz (netto): 6,42 €Der Satz hängt von der Sparte ab: Haftpflicht und Unfall 19 %, Hausrat 16,15 %, Glas 19 %, Wohngebäude 16,34 % (mit Feuer), 19 % (ohne Feuer) oder 13,2 % (nur Feuer). Ändert sich mit dem Einschluss der Satz, gilt vereinfachend der neue Satz auf die anteilige Differenz.
Versicherungsteuer (Privathaftpflicht): 19 % von 6,42 € = 1,22 €
Rückprämie brutto = 6,42 € + 1,22 € = 7,64 €
Rückprämie brutto: 7,64 €