Nach- und Rückprämie

Schema für die Berechnung bei einer Vertragsänderung – mit Zahlenbeispiel.

Situation

Sie sind in der Vertragsverwaltung der prxms Versicherung AG tätig. Der Versicherungsnehmer möchte seinen Privathaftpflichtvertrag zum 29.09. auf einen günstigeren Tarif umstellen.

Die neue Nettoprämie beträgt 29,12 € halbjährlich.

Auszug aus dem Vertragsspiegel:
ArtPrivathaftpflicht­versicherung
Zahlungsweisehalbjährlich
Letzte Hauptfälligkeit01.01.
Nettoprämie nach Zahlungsweise41,69 €
Prämienkontoausgeglichen
Aufgabe

Berechnen Sie die Rückprämie!

Hinweis

Dies ist eine beispielhafte Darstellung. Sie deckt nicht alle möglichen Fälle und prämienrelevanten Merkmale ab. Nach einem Widerruf wird anders gerechnet: siehe Sonderfall Widerruf unter den Schritten.

1
Neue Prämie berechnen
Nur wenn die neue Prämie noch nicht vorgegeben ist

In Aufgaben wird zunächst die neue Nettoprämie nach Zahlungsweise aus der veränderten Deckung bzw. dem geänderten Tarif ermittelt.

Dabei kommt es auf die Art der Änderung an: Ändert sich der Vertrag als Ganzes (Tarifumstellung, Umzug, ein Zuschlag auf die gesamte Versicherungssumme), berechnen Sie die neue Gesamtprämie und bilden in Schritt 3 die Differenz. Kommen dagegen einzelne Leistungsarten neu in den Vertrag oder wird die Versicherungssumme einer Leistungsart erhöht (Einschluss und VS-Erhöhung in der Unfallversicherung), rechnen Sie nur das Neue – die neuen Leistungsarten bzw. den Zuwachs – durch die Nachlasskette: Diese Nettoprämie nach Zahlungsweise ist bereits die Prämiendifferenz, und Schritt 3 entfällt. Bilden Sie in der Unfallversicherung in diesem Fall keine zwei Gesamtprämien – weil jeder Zwischenschritt auf Cent gerundet wird, weicht dieser Umweg um wenige Cent ab.

In der Wohngebäudeversicherung sind beim Einschluss und bei einer höheren Versicherungssumme beide Wege richtig: zwei Gesamtprämien und ihre Differenz oder nur die Änderung (Versicherungssumme 1914 × Prämiensatz / 1.000 × Anpassungsfaktor) durch dieselben Nachlässe. Der zweite Weg trägt nicht, wenn sich ein Nachlass ändert (Selbstbehalt, Neubaurabatt) oder die Mindestjahresprämie von 40 € greift – dann bilden Sie zwei Gesamtprämien. Wie die Kette aussieht, zeigen das Schema Prämienberechnung Wohngebäude und das Schema VS 1914.

Beim Umzug in der Hausratversicherung rechnen Sie die neue Prämie mit dem Tarif am neuen Ort und der Versicherungssumme nach der neuen Wohnfläche; die Mindestjahresprämie gilt für beide Gesamtprämien. Die Neuordnung folgt einem eigenen Schema: siehe Schema Neuordnung.

In diesem Schema (Tarifumstellung) ist die neue Gesamtprämie bereits vorgegeben:

Neue Nettoprämie (halbjährlich): 29,12 €
2
Tage ermitteln
Vom Änderungsdatum bis zur nächsten Prämienfälligkeit

Nächste Prämienfälligkeit: 01.01. (01.07. liegt vor dem Änderungsdatum → nächste Fälligkeit ein halbes Jahr später).

TagMonatJahr
Nächste Fällig­keit0101
Änderungs­datum2909
Differenz− 28− 8+ 1
Tage Differenz−28 × 1 = −28−8 × 30 = −2401 × 360 = 360
Tage− 28 − 240 + 360 = 92 Tage
92 Tage (29.09. → 01.01.)
3
Prämiendifferenz bilden
Höhere Prämie − niedrigere Prämie

In den Aufgaben stehen die Schritte 3 bis 5 zusammen im Abschnitt „Rückprämie berechnen“ bzw. „Nachprämie berechnen“. Beim Einschluss einzelner Leistungsarten entfällt dieser Schritt (siehe Schritt 1) – dort ist die Prämie der neuen Leistungsarten schon die Differenz.

Prämiendifferenz: alte Prämie − neue Prämie

41,69 € − 29,12 € = 12,57 €

Prämiendifferenz: 12,57 €
4
Nach Tagen umrechnen
Anteil der Prämiendifferenz nach Tagen und Zahlungsweise

Bei halbjährlicher Zahlungsweise: 180 Tage je Periode.

Umrechnung nach Tagen: 12,57 € × 92 Tage / 180 Tage (halbjährlich) = 6,42 €

Anteilige Prämiendifferenz (netto): 6,42 €
5
Versicherungsteuer addieren
Steuer der Sparte auf die anteilige Differenz aufschlagen

Der Satz hängt von der Sparte ab: Haftpflicht und Unfall 19 %, Hausrat 16,15 %, Glas 19 %, Wohngebäude 16,34 % (mit Feuer), 19 % (ohne Feuer) oder 13,2 % (nur Feuer). Ändert sich mit dem Einschluss der Satz, gilt vereinfachend der neue Satz auf die anteilige Differenz.

Versicherungsteuer (Privathaftpflicht): 19 % von 6,42 € = 1,22 €

Rückprämie brutto = 6,42 € + 1,22 € = 7,64 €

Rückprämie brutto: 7,64 €

Sonderfall Widerruf (§ 9 VVG)

Hat der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung wirksam widerrufen (§ 8 VVG), gibt es keine alte und keine neue Prämie und damit keine Prämiendifferenz. Hatte der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist begonnen und wurde der Versicherungsnehmer vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen und hatte er, bei einem Fernabsatzvertrag, dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt, erstattet die prxms Versicherung AG die gezahlte Prämie für die Zeit nach dem Zugang des Widerrufs (§ 9 Abs. 2 VVG). Drei Dinge sind anders als oben:

  • Gerechnet wird mit der gezahlten Bruttoprämie nach Zahlungsweise. Die Versicherungsteuer steckt schon darin, es wird keine Steuer addiert.

  • Es gibt keine Differenz: Erstattet wird ein Teil der gezahlten Prämie selbst.

  • Der Tag, an dem der Widerruf zugeht, zählt noch zum Versicherungsschutz. Schutztage sind die Tage vom technischen Beginn bis zum Zugang, im 360er-Jahr gezählt wie in Schritt 2, plus 1 für den Zugangstag – so zählen der Tag des Beginns und der Zugangstag beide mit.

Bei der Vertragsänderung ist das Änderungsdatum der erste Tag zur neuen Prämie; beim Widerruf ist der Zugangstag der letzte Tag mit Versicherungsschutz. Ging der Widerruf zu, bevor der Versicherungsschutz begonnen hatte, gibt es keinen Schutztag: Dann ist die volle Prämie zurückzuzahlen (§ 9 Abs. 1 VVG).

Beispiel

Privathaftpflichtversicherung, technischer Beginn 15.06., Bruttoprämie jährlich 71,40 €, der wirksame Widerruf geht am 02.07. zu.

Schutztage: 15.06. bis 02.07. sind 17 Tage, der Zugangstag zählt mit: 17 + 1 = 18 Tage

Resttage: 360 Tage (jährlich) − 18 Tage = 342 Tage

Rückprämie: 71,40 € × 342 Tage / 360 Tage = 67,83 €

Rückprämie nach Widerruf: 67,83 €