Für den Unterversicherungsverzicht wird die
Versicherungssumme mit 650,00 € je Quadratmeter
Wohnfläche angesetzt:
87 m² × 650,00 € = 56.550,00 €
Die Summe wird auf volle 100,00 € aufgerundet:
56.600,00 €
Grundprämiensatz Tarifzone III: 2,3 ‰
Fahrraddiebstahl: je Prozentpunkt der Versicherungssumme
gilt in Zone III ein Satz von 0,5 ‰, hier also
2 × 0,5 ‰ = 1,0 ‰
Weitere Naturgefahren, Elementarzone I: 0,2 ‰
(Zone II: 0,5 ‰, auch nach einem Vorschaden in den
letzten zehn Jahren)
2,3 ‰ + 1,0 ‰ + 0,2 ‰ = 3,5 ‰
Alle Zuschläge kommen zum Prämiensatz hinzu, bevor die
Jahresprämie berechnet wird:
Wertsachen: Die Entschädigungsgrenze von
20 % der Versicherungssumme lässt sich gegen einen
Zuschlag auf 25 % bis 50 % erhöhen; der Satz hängt von der
Tarifzone ab. Eine VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlage
bringt 25 %, 40 % oder 60 % Nachlass, aber
nur auf diesen Zuschlag. Beispiel
Zone V, 35 %, örtliche Alarmgabe ohne Wählgerät:
1,65 ‰ − 25 % = 1,65 ‰ − 0,4125 ‰ = 1,2375 ‰.
Unbewohnte Wohnung: Ist die Wohnung länger
als 60 Tage unbewohnt, kostet jeder weitere Monat 1 ‰.
Die Übungen setzen die 60 Tage als zwei Monate an: vier
Monate Abwesenheit ergeben 4 − 2 = 2 Monate × 1 ‰ = 2 ‰.
Feuergefährlicher Betrieb im Gebäude
(Gefahrerhöhung): 1 ‰. Datenrettungskosten
(PK 7112): 0,02 ‰.
Zweit- und Ferienwohnungen haben einen
eigenen, höheren Grundprämiensatz und werden nur mit der
Klausel PK 7213 angenommen: Wertsachen sind dort nicht
versichert, eine Erhöhung der Wertsachengrenze entfällt.
Weitere Naturgefahren werden für Zweit- und
Ferienwohnungen nicht übernommen.
Der Prämiensatz gilt je 1.000,00 € Versicherungssumme:
56.600,00 € × 3,5 / 1.000 = 198,10 €
Mit der Klausel PK 7710 trägt die Kundin 500,00 € je
Versicherungsfall selbst. Dafür sinkt die Prämie
einschließlich aller Zuschläge um 20 %. Dieser Nachlass
kommt vor dem Dauernachlass:
198,10 € × 20 % = 39,62 €
198,10 € − 39,62 € = 158,48 €
Ohne Selbstbehalt entfällt dieser Schritt.
Bei einer Laufzeit von drei Jahren gibt es 10 %
Dauernachlass:
158,48 € × 10 % = 15,85 €
158,48 € − 15,85 € = 142,63 €
Bei einem Jahr Laufzeit entfällt dieser Schritt.
Nachlass je Zahlungsweise: jährlich 5 %, halbjährlich 3 %,
vierteljährlich 2 %, monatlich kein Nachlass.
Halbjährlich: 142,63 € × 3 % = 4,28 €
142,63 € − 4,28 € = 138,35 €
Die Jahresprämie nach allen Nachlässen beträgt ohne
Versicherungsteuer mindestens 40,00 €
(Mindestjahresprämie). Liegt sie darunter, rechnen Sie mit
40,00 € weiter.
Danach wird durch die Anzahl der Raten geteilt, bei
halbjährlicher Zahlung durch 2:
138,35 € / 2 = 69,175 €, gerundet
69,18 €
In der Hausratversicherung beträgt die
Versicherungsteuer 16,15 %:
69,18 € × 16,15 / 100 = 11,17 €
69,18 € + 11,17 € = 80,35 €
Bei monatlicher Zahlung beträgt jede Rate mindestens
5,00 € einschließlich Versicherungsteuer
(Mindestrate). Ein Beispiel: 40,00 € / 12 =
3,33 €, mit Versicherungsteuer 3,87 €, also
gilt die Mindestrate von 5,00 €.