Aus der Tariftabelle für das Eintrittsalter 28:
Ambulant (A1): 185,49 €
Stationär (S2): 100,94 €
Zahn (Z2): 65,76 €
Krankentagegeld (KT 43): 80,70 €
Pflegepflichtversicherung (PVN): 17,63 €
Der gesetzliche Beitragszuschlag fällt nur auf die
Krankheitskostentarife an:
A1: 185,49 € × 10 % = 18,55 €
S2: 100,94 € × 10 % = 10,09 €
Z2: 65,76 € × 10 % = 6,58 €
18,55 € + 10,09 € + 6,58 € = 35,22 €
Der Zuschlag wird erst in Schritt 5 addiert – er ist
nicht nachlassfähig und darf deshalb nicht in die
Nachlassrechnung geraten.
185,49 € (A1) + 100,94 € (S2) + 65,76 € (Z2) + 80,70 € (KT 43) + 17,63 € (PVN) = 450,52 €
Monatsprämie ohne Zuschlag: 450,52 €
Der Nachlass für die vierteljährliche Zahlungsweise wird
auf die Prämie ohne Beitragszuschlag gewährt:
450,52 € × 2 % = 9,01 €
450,52 € − 9,01 € = 441,51 €
Jetzt kommt der Beitragszuschlag in voller Höhe wieder
dazu:
441,51 € + 35,22 € = 476,73 €
Eine vierteljährliche Rate umfasst drei Monatsbeiträge:
476,73 € × 3 = 1.430,19 €
Zum Vergleich: Bei monatlicher Zahlung kosten drei Monate
3 × 485,74 € = 1.457,22 € – der Kunde
spart durch die Umstellung 27,03 € je Quartal.
Nachlässe und Raten im Überblick
Derselbe Rechenweg gilt für alle Zahlungsweisen, nur Nachlass und Ratenzahl ändern sich:
Vierteljährlich: 2 % Nachlass, eine Rate umfasst 3 Monatsbeiträge.
Halbjährlich: 3 % Nachlass, eine Rate umfasst 6 Monatsbeiträge.
Jährlich: 5 % Nachlass, eine Rate umfasst 12 Monatsbeiträge.
Tarife ohne Beitragszuschlag (etwa bei Zusatzversicherten) rechnen kürzer: Gesamtprämie bilden, Nachlass abziehen, mit der Ratenzahl multiplizieren – die Schritte 2 und 5 entfallen.