PKV – Krankentagegeld

Klicken Sie sich schrittweise durch den Rechenweg: das maximal versicherbare Krankentagegeld ermitteln.

Situation

Lena Hartmann ist angestellt und privat krankenvollversichert; ihr Vertrag enthält ein Krankentagegeld von 105,00 € je Tag (Tarif KT43). Ihr Gehalt ist seit über einem Jahr höher als bei Vertragsabschluss; sie möchte ihr Krankentagegeld aufstocken. Ihre Gehaltsabrechnung, seit über zwölf Monaten unverändert, nennt: Monatsbruttogehalt 7.400,00 €, Lohnsteuer 1.628,00 €, Sozialversicherungsbeiträge (AN-Anteil) 1.517,00 €, Auszahlungsbetrag (netto) 4.255,00 €.

Aufgabe

Ermitteln Sie das maximal versicherbare Krankentagegeld je Tag!

Hinweis

Das Krankentagegeld wird in Schritten von 5,00 € vereinbart und ist auf höchstens 260,00 € je Tag begrenzt.

1
Nettogehalt bestimmen
maßgeblich ist das Netto

Abgesichert werden darf höchstens das Nettoeinkommen – im Krankheitsfall soll niemand bessergestellt sein als im Arbeitsleben (Bereicherungsverbot). Maßgeblich ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate; da das Gehalt so lange unverändert ist, gilt das Nettogehalt der Gehaltsabrechnung:
7.400,00 € − 1.628,00 € − 1.517,00 € = 4.255,00 €

Monatsnetto: 4.255,00 €
2
Auf den Tag umrechnen
ein Monat = 30 Tage

Das Krankentagegeld wird je Kalendertag gezahlt; ein Monat wird mit 30 Tagen angesetzt:
4.255,00 € / 30 = 141,83 €

Nettogehalt je Tag: 141,83 €
3
Auf den Tarifschritt abrunden
5-€-Schritte, nie aufrunden

Der Tarif wird in Schritten von 5,00 € vereinbart. Es wird immer abgerundet – Aufrunden würde das Krankentagegeld über das Nettogehalt heben:
141,83 € → 140,00 €

Abgerundet: 140,00 €
4
Mit dem Höchstsatz vergleichen
höchstens 260,00 € je Tag

Der Tarif begrenzt das Krankentagegeld auf 260,00 € je Tag. Versicherbar ist der kleinere der beiden Werte:
140,00 € liegt unter dem Höchstsatz – es bleibt bei 140,00 €.

Frau Hartmann kann ihr Krankentagegeld also von 105,00 € auf 140,00 € je Tag aufstocken.

Maximal versicherbar: 140,00 € je Tag
Karenzzeit: Angestellte und Selbstständige

Wann das Krankentagegeld beginnt, hängt von der Erwerbsform ab:


Angestellte erhalten sechs Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber (§ 3 EFZG). Ihr Krankentagegeld beginnt deshalb meist am 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (Tarif KT43).

Selbstständige erhalten keine Entgeltfortzahlung und wählen einen früheren Beginn, z. B. ab dem 8., 15. oder 22. Tag (Tarife KT8, KT15, KT22). Je früher der Beginn, desto höher die Prämie. Als Nettoeinkommen gilt bei ihnen der Gewinn aus der versicherten Tätigkeit laut Einkommensteuerbescheid; Einkommensteuer und Beiträge werden davon nicht abgezogen.

Rechenweg kompakt
Monatsnetto (7.400,00 € − 1.628,00 € − 1.517,00 €) 4.255,00 €
je Tag (/ 30) 141,83 €
auf 5-€-Schritt abgerundet 140,00 €
Vergleich mit Höchstsatz 260,00 € unter dem Höchstsatz
Maximal versicherbares Krankentagegeld
140,00 € je Tag