PKV – Krankentagegeld

Klicken Sie sich schrittweise durch den Rechenweg: das maximal versicherbare Krankentagegeld ermitteln.

Situation

Lena Hartmann ist angestellt und privat krankenvollversichert; ihr Vertrag enthält ein Krankentagegeld von 105,00 € je Tag (Tarif KT43). Nach einer Gehaltserhöhung möchte sie ihr Krankentagegeld auf das aktuelle Gehaltsniveau aufstocken. Ihre Gehaltsabrechnung nennt: Monatsbruttogehalt 7.400,00 €, Lohnsteuer 1.628,00 €, Sozialversicherungsbeiträge (AN-Anteil) 1.517,00 €, Auszahlungsbetrag (netto) 4.255,00 €.

Aufgabe

Ermitteln Sie das maximal versicherbare Krankentagegeld je Tag!

Hinweis

Das Krankentagegeld wird in Schritten von 5,00 € vereinbart und ist auf höchstens 260,00 € je Tag begrenzt.

1
Nettogehalt bestimmen
maßgeblich ist das Netto

Abgesichert werden darf höchstens das Nettoeinkommen – im Krankheitsfall soll niemand bessergestellt sein als im Arbeitsleben (Bereicherungsverbot). Das Nettogehalt steht in der Gehaltsabrechnung:
7.400,00 € − 1.628,00 € − 1.517,00 € = 4.255,00 €

Monatsnetto: 4.255,00 €
2
Auf den Tag umrechnen
ein Monat = 30 Tage

Das Krankentagegeld wird je Kalendertag gezahlt; ein Monat wird mit 30 Tagen angesetzt:
4.255,00 € / 30 = 141,83 €

Nettogehalt je Tag: 141,83 €
3
Auf den Tarifschritt abrunden
5-€-Schritte, nie aufrunden

Der Tarif wird in Schritten von 5,00 € vereinbart. Es wird immer abgerundet – Aufrunden würde das Krankentagegeld über das Nettogehalt heben:
141,83 € → 140,00 €

Abgerundet: 140,00 €
4
Mit dem Höchstsatz vergleichen
höchstens 260,00 € je Tag

Der Tarif begrenzt das Krankentagegeld auf 260,00 € je Tag. Versicherbar ist der kleinere der beiden Werte:
140,00 € liegt unter dem Höchstsatz – es bleibt bei 140,00 €.

Frau Hartmann kann ihr Krankentagegeld also von 105,00 € auf 140,00 € je Tag aufstocken.

Maximal versicherbar: 140,00 € je Tag
Karenzzeit: Angestellte und Selbstständige

Wann das Krankentagegeld beginnt, hängt von der Erwerbsform ab:


Angestellte erhalten sechs Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber (§ 3 EFZG). Ihr Krankentagegeld beginnt deshalb meist am 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (Tarif KT43).

Selbstständige erhalten keine Entgeltfortzahlung und wählen einen früheren Beginn, z. B. ab dem 8., 15. oder 22. Tag (Tarife KT8, KT15, KT22). Je früher der Beginn, desto höher die Prämie. Maßgeblich für die Höhe ist ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen.

Rechenweg kompakt
Monatsnetto (7.400,00 € − 1.628,00 € − 1.517,00 €) 4.255,00 €
je Tag (/ 30) 141,83 €
auf 5-€-Schritt abgerundet 140,00 €
Vergleich mit Höchstsatz 260,00 € unter dem Höchstsatz
Maximal versicherbares Krankentagegeld
140,00 € je Tag