Zum Jahresarbeitsentgelt zählt das regelmäßige
Arbeitsentgelt: das monatliche Gehalt (auch ein 13. oder
14. Gehalt zählt mit), regelmäßig gewährte
Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld,
vermögenswirksame Leistungen sowie dauerhafte Zulagen
und geldwerte Vorteile, etwa ein Dienstwagen.
Hier: Gehalt 5.900,00 € × 12, Weihnachtsgeld
3.000,00 €, Urlaubsgeld 2.000,00 €, vermögenswirksame
Leistungen 40,00 € × 12.
Einmalige Zahlungen bleiben außen vor, weil sie nicht
regelmäßig anfallen: die einmalige Provision von
1.500,00 €.
Genauso wenig zählen zum Beispiel ein einmaliger
Erfolgs- oder Jubiläumsbonus, Überstundenentgelt, eine
einmalige Schichtzulage oder eine Urlaubsabgeltung.
Gehalt: 5.900,00 € × 12 = 70.800,00 €
Weihnachtsgeld: 3.000,00 €
Urlaubsgeld: 2.000,00 €
Vermögenswirksame Leistungen: 40,00 € × 12 =
480,00 €
70.800,00 € + 3.000,00 € + 2.000,00 € + 480,00 € =
76.280,00 €
JAEG jährlich: 6.450,00 € × 12 = 77.400,00 €
Gesamtgehalt: 76.280,00 €
76.280,00 € < 77.400,00 € – das Gehalt liegt
unter der Grenze.
Das Gehalt liegt unter der JAEG:
keine Voll-Versicherung in der PKV
möglich. Deniz Acar bleibt
versicherungspflichtig in der GKV.
Vorsicht, typischer Fehler: Wer die einmalige Provision
mitzählt, kommt auf 77.780,00 € und damit scheinbar
über die Grenze – das Ergebnis wäre falsch.