Auch hier steht am Anfang die Gliedertaxe. Erst danach wird geprüft, ob der Unfall allein für den Schaden verantwortlich ist – und genau das ist hier bei jedem der drei Körperteile anders.
Hand: 55 %
Bein bis unterhalb des Knies: 50 %
Auge: 50 %
Jedes Körperteil wird für sich zu Ende gerechnet. Erst ganz zum Schluss werden die Werte addiert.
Ausgangswerte: 55 %, 50 % und 50 %Eine Vorinvalidität ist ein Schaden, der schon vor dem Unfall bestand. Versichert ist nur, was der Unfall zusätzlich zerstört hat. Der bereits verlorene Teil wird deshalb nach der Gliedertaxe abgezogen.
Der Daumen am betroffenen Arm war bereits vor dem Unfall verloren. Die Gliedertaxe setzt ihn mit 20 % an:
55 % − 20 % = 35 %
Abgezogen wird der Prozentsatz aus der Gliedertaxe, nicht ein geschätzter Anteil – deshalb ist es wichtig, in der Tabelle nachzusehen.
Hand: 35 %Eine Vorerkrankung ist kein fertiger Schaden, sondern eine Ursache, die neben dem Unfall am Ergebnis mitgewirkt hat. Der Versicherer kürzt dann um den Anteil, der nicht auf den Unfall entfällt.
Wichtig ist die Schwelle: Erst wenn die Mitwirkung mindestens 25 % beträgt, wird gekürzt. Darunter bleibt der Wert unverändert – eine geringe Mitwirkung geht zu Lasten des Versicherers.
Hier wirkt eine Vorerkrankung zu 30 % mit, die Schwelle ist also überschritten. Auf den Unfall entfallen die übrigen 70 %:
70 % von 50 % = 35 %
Wären es nur 20 % Mitwirkung gewesen, bliebe es bei 50 %.
Bein: 35 %Nicht jeder Unfall zerstört ein Körperteil vollständig. Ist es nur teilweise geschädigt, gilt auch nur der entsprechende Anteil des Gliedertaxenwerts.
Das Auge ist durch den Unfall zu 40 % beschädigt:
40 % von 50 % = 20 %
Jetzt erst werden die drei Werte addiert:
35 % + 35 % + 20 % = 90 %
Die Grenze von 100 % ist nicht erreicht, es wird nicht gedeckelt.
Progression U 225, also die Faktoren 1, 2 und 3:
1 % bis 25 %: 25 % × 1 = 25 %
26 % bis 50 %: 25 % × 2 = 50 %
51 % bis 90 %: 40 % × 3 = 120 %
Addiert: 195 %
Invaliditätsleistung:
195 % von 100.000,00 € = 195.000,00 €