Der Beruf entscheidet über die Gefahrengruppe. Büro- und kaufmännische Tätigkeiten gehören zur Gefahrengruppe A, körperlich riskante Tätigkeiten zur Gefahrengruppe B. Im Tarif T30 sind alle Prämiensätze der Gruppe B das Anderthalbfache der Gruppe A.
Der gefährlichere Beruf kostet mehr. Wer trotzdem nicht mehr zahlen möchte, muss beim Schutz zurückstecken: Die Prämie bleibt, die Versicherungssummen sinken.
Neue Gefahrengruppe: B – die Summen müssen sinkenEs genügt nicht, die Gesamtprämie im Blick zu behalten. Jede Leistungsart hat ihren eigenen Prämiensatz, und jede soll nach dem Wechsel dieselbe Prämie kosten wie vorher. Gerechnet wird deshalb Position für Position.
Aus „Prämie bleibt gleich“ folgt die Formel:
VS neu = VS alt / Prämiensatz neu × Prämiensatz alt
Die Bezugsgröße kommt darin nicht vor: Sie steht in Zähler und Nenner und kürzt sich heraus. Ob ein Satz je 1.000 € oder je 1 € gilt, spielt hier also keine Rolle.
VS neu = VS alt / Prämiensatz neu × Prämiensatz altInvalidität: 250.000,00 € / 4,05 € × 2,70 € = 166.666,67 €
Unfallrente: 600,00 € / 3,00 € × 2,00 € = 400,00 €
Krankenhaustagegeld: 50,00 € / 1,23 € × 0,82 € = 33,33 €
Todesfallleistung: 30.000,00 € / 2,49 € × 1,66 € = 20.000,00 €
Weil alle Sätze im selben Verhältnis stehen, sinkt jede Summe auf zwei Drittel. Das ist kein Zufall, sondern die Kehrseite des Faktors 1,5.
Alle Summen sinken auf zwei DrittelInvalidität: 166.666,67 € / 1.000,00 € × 4,05 € = 675,00 € (bisher 675,00 €)
Unfallrente: 400,00 € / 10,00 € × 3,00 € = 120,00 € (bisher 120,00 €)
Krankenhaustagegeld: 33,33 € / 1,00 € × 1,23 € = 41,00 € (bisher 41,00 €)
Todesfallleistung: 20.000,00 € / 1.000,00 € × 2,49 € = 49,80 € (bisher 49,80 €)
Addiert: 885,80 € – genau die bisherige Jahresprämie. Damit bleiben auch Nachlässe, Raten und Versicherungssteuer unverändert, und die Kundin zahlt weiter 309,33 € halbjährlich netto.
Jahresprämie unverändert: 885,80 €Dieselbe Formel gilt auch andersherum. Wer von Gefahrengruppe B nach A wechselt, setzt den kleineren Satz in den Nenner – dann steigen die Summen.
Beispiel Invalidität: 166.666,67 € / 2,70 € × 4,05 € = 250.000,00 €
Aus zwei Dritteln wird wieder das Anderthalbfache. Die Prämie bleibt auch hier gleich, der Schutz wird größer.
Von B nach A steigen die Summen auf das Anderthalbfache