Unfallversicherung – Berufswechsel: Versicherungssummen

Die Prämie bleibt, die Versicherungssummen ändern sich. Klicken Sie sich schrittweise durch den Rechenweg.

Situation

Sie sind in der Agentur Möller der prxms Versicherung AG eingesetzt. Lena Brinkmann ist 22 Jahre alt und bisher als Bürokauffrau angestellt. Sie wechselt in einen Dachdeckerbetrieb und bleibt dort angestellt. Mehr als bisher möchte sie nicht zahlen: Die Prämie soll bleiben, wie sie ist.

Auszug aus dem Vertragsspiegel:
TarifT30, Gefahrengruppe A
Berufangestellte Bürokauffrau
Alter22 Jahre
Laufzeitdrei Jahre
Zahlungsweisehalbjährlich
Netto-Prämie nach Zahlungsweise309,33 €
Prämienkontoausgeglichen
Versicherte LeistungenInvalidität Progression 350: 250.000,00 €
Unfallrente 50/90: 600,00 €
Krankenhaustagegeld: 50,00 €
Todesfallleistung: 30.000,00 €
Aufgabe

Berechnen Sie die neuen Versicherungssummen!

Hinweis

Dies ist eine beispielhafte Darstellung. Sie deckt nicht alle möglichen Fälle und prämienrelevanten Merkmale ab.

1
Gefahrengruppe des neuen Berufs bestimmen
Dachdeckerin: Gefahrengruppe B

Der Beruf entscheidet über die Gefahrengruppe. Büro- und kaufmännische Tätigkeiten gehören zur Gefahrengruppe A, körperlich riskante Tätigkeiten zur Gefahrengruppe B. Im Tarif T30 sind alle Prämiensätze der Gruppe B das Anderthalbfache der Gruppe A.

Der gefährlichere Beruf kostet mehr. Wer trotzdem nicht mehr zahlen möchte, muss beim Schutz zurückstecken: Die Prämie bleibt, die Versicherungssummen sinken.

Neue Gefahrengruppe: B – die Summen müssen sinken
2
Je Leistungsart rechnen, nicht in einer Summe
Jede Position behält ihre eigene Prämie

Es genügt nicht, die Gesamtprämie im Blick zu behalten. Jede Leistungsart hat ihren eigenen Prämiensatz, und jede soll nach dem Wechsel dieselbe Prämie kosten wie vorher. Gerechnet wird deshalb Position für Position.

Aus „Prämie bleibt gleich“ folgt die Formel:
VS neu = VS alt / Prämiensatz neu × Prämiensatz alt

Die Bezugsgröße kommt darin nicht vor: Sie steht in Zähler und Nenner und kürzt sich heraus. Ob ein Satz je 1.000 € oder je 1 € gilt, spielt hier also keine Rolle.

VS neu = VS alt / Prämiensatz neu × Prämiensatz alt
3
Die vier Summen umrechnen
von Gefahrengruppe A nach B

Invalidität: 250.000,00 € / 4,05 € × 2,70 € = 166.666,67 €

Unfallrente: 600,00 € / 3,00 € × 2,00 € = 400,00 €

Krankenhaustagegeld: 50,00 € / 1,23 € × 0,82 € = 33,33 €

Todesfallleistung: 30.000,00 € / 2,49 € × 1,66 € = 20.000,00 €

Weil alle Sätze im selben Verhältnis stehen, sinkt jede Summe auf zwei Drittel. Das ist kein Zufall, sondern die Kehrseite des Faktors 1,5.

Alle Summen sinken auf zwei Drittel
4
Gegenprobe: die Prämie nachrechnen
Sie muss unverändert herauskommen

Invalidität: 166.666,67 € / 1.000,00 € × 4,05 € = 675,00 € (bisher 675,00 €)

Unfallrente: 400,00 € / 10,00 € × 3,00 € = 120,00 € (bisher 120,00 €)

Krankenhaustagegeld: 33,33 € / 1,00 € × 1,23 € = 41,00 € (bisher 41,00 €)

Todesfallleistung: 20.000,00 € / 1.000,00 € × 2,49 € = 49,80 € (bisher 49,80 €)

Addiert: 885,80 € – genau die bisherige Jahresprämie. Damit bleiben auch Nachlässe, Raten und Versicherungssteuer unverändert, und die Kundin zahlt weiter 309,33 € halbjährlich netto.

Jahresprämie unverändert: 885,80 €
5
Die Gegenrichtung: von B nach A
Wer in den ungefährlicheren Beruf wechselt

Dieselbe Formel gilt auch andersherum. Wer von Gefahrengruppe B nach A wechselt, setzt den kleineren Satz in den Nenner – dann steigen die Summen.

Beispiel Invalidität: 166.666,67 € / 2,70 € × 4,05 € = 250.000,00 €

Aus zwei Dritteln wird wieder das Anderthalbfache. Die Prämie bleibt auch hier gleich, der Schutz wird größer.

Von B nach A steigen die Summen auf das Anderthalbfache