Versicherungssumme einschließlich Vorsorge (Ziffer 17.2): 50.000,00 € + 10 % (5.000,00 €) = 55.000,00 €
Die Wertsachen zählen beim Versicherungswert höchstens mit dem Betrag, den der Versicherer für sie zahlen würde. Dafür werden sie zuerst den fünf Gruppen der Ziffer 18.1 zugeordnet: Bargeld (18.1.1); Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere (18.1.2); Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Sachen aus Gold oder Platin (18.1.3); Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunst und Silber, das kein Schmuck ist (18.1.4); Antiquitäten über 100 Jahre, aber keine Möbel (18.1.5).
Liegen die Wertsachen nicht in einem verschlossenen Wertschutzschrank, gelten Einzelgrenzen (Ziffer 18.3.2): 1.500 € für Bargeld, 3.000 € für Urkunden, 20.000 € für die Gruppe 18.1.3. Die Gruppen 18.1.4 und 18.1.5 haben keine Einzelgrenze.
Wertsachen nach Gruppen:
1.500,00 € (Bargeld 2.500,00 €, höchstens 1.500,00 €)
+ 2.000,00 € (Sparbücher, unter 3.000,00 €)
+ 10.500,00 € (Perlenkette 6.000,00 € + Briefmarkensammlung 4.500,00 €, unter 20.000,00 €)
+ 5.000,00 € (Teppich, ohne Einzelgrenze)
+ 1.800,00 € (Porzellanvase, ohne Einzelgrenze)
= 20.800,00 €
Allgemeine Wertsachengrenze (Ziffer 18.3.1,
Prozentsatz laut Police): 20 % von 55.000,00 € =
11.000,00 €
Es gilt der kleinere Wert: 20.800,00 € >
11.000,00 €, anzusetzen sind
11.000,00 €.
Gesamter Versicherungswert:
52.000,00 € (Hausrat ohne Wertsachen)
+ 11.000,00 € (Wertsachen)
= 63.000,00 €
Die Versicherungssumme von 50.000,00 € liegt unter dem
Versicherungswert von 63.000,00 €: Es besteht eine
Unterversicherung (Ziffer 17.5). Auch mit Vorsorge
(55.000,00 €) liegt sie darunter, deshalb wird jeder
Betrag gekürzt:
Entschädigung = Schaden × Versicherungssumme einschließlich
Vorsorge / Versicherungswert
Schaden am normalen Hausrat:
1.400,00 € (Laptop)
+ 900,00 € (Fernseher)
= 2.300,00 €
Entschädigung = 2.300,00 € × 55.000,00 € /
63.000,00 € = 2.007,94 €
Schlossänderungskosten sind versicherte
Kosten (Ziffer 13.5) und werden ebenso gekürzt (Ziffer
17.6):
Entschädigung = 450,00 € × 55.000,00 € /
63.000,00 € = 392,86 €
Normaler Hausrat einschließlich Kosten: 2.007,94 € + 392,86 € = 2.400,80 €
Normaler Hausrat: 2.400,80 €Je Gruppe mit Einzelgrenze wird der Schaden zuerst gekürzt. Erst das Ergebnis wird mit der Grenze verglichen.
Bargeld (18.1.1, Grenze 1.500,00 €):
Entschädigung = 2.500,00 € × 55.000,00 € /
63.000,00 € = 2.182,54 €, höchstens
1.500,00 €
Schmuck und Briefmarken (18.1.3, Grenze
20.000,00 €):
6.000,00 € (Perlenkette)
+ 4.500,00 € (Briefmarkensammlung)
= 10.500,00 €
Entschädigung = 10.500,00 € × 55.000,00 € /
63.000,00 € = 9.166,67 €
Wer zuerst kappt und dann kürzt, erhält beim Bargeld nur 1.500,00 € × 55.000,00 € / 63.000,00 € = 1.309,52 € – das ist falsch.
Bargeld 1.500,00 €, Schmuck und Briefmarken 9.166,67 €Für Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunst, Silber und Antiquitäten gibt es keine Einzelgrenze; sie werden nur gekürzt.
Porzellanvase (18.1.5):
Entschädigung = 1.800,00 € × 55.000,00 € /
63.000,00 € = 1.571,43 €
Wertsachen zusammen:
1.500,00 € (Bargeld)
+ 9.166,67 € (Schmuck und Briefmarken)
+ 1.571,43 € (ohne Einzelgrenze)
= 12.238,10 €
Allgemeine Wertsachengrenze: 20 % von
55.000,00 € = 11.000,00 €
12.238,10 € > 11.000,00 €: Die Grenze greift.
Entschädigung Wertsachen: 11.000,00 €
Entschädigung = 2.400,80 € (normaler Hausrat) + 11.000,00 € (Wertsachen) = 13.400,80 €
Entschädigung vor Schritt 7: 13.400,80 €Der Schaden ist in der Wohnung entstanden; die Grenze der Außenversicherung gilt nicht (siehe Sonderfall unten).
Die Selbstbeteiligung wird erst ganz am Ende
abgezogen (Ziffer 17.7), nicht vor der Kürzung:
Entschädigung = 13.400,80 € − 500,00 € =
12.900,80 €