Hausrat – Unterversicherung mit Wertsachen

Klicken Sie sich in sieben Schritten durch die Entschädigung, wenn bei einer Unterversicherung auch Wertsachen beschädigt oder gestohlen wurden.

Situation

In die Wohnung von Leonie Hartmann wurde eingebrochen. Die Täter haben Wertsachen und Elektrogeräte gestohlen und den Wohnungsschlüssel mitgenommen; das Schloss wurde ausgetauscht. Die Wertsachen lagen nicht in einem verschlossenen Wertschutzschrank.

Auszug aus dem Vertragsspiegel:
ArtHausrat­versicherung
BedingungenVHB 2021
Versicherungs­summe50.000,00 €
Entschädigungs­grenze für Wertsachen20 % der Versicherungs­summe einschließ­lich Vorsorge
Unter­versicherungs­verzicht (PK 7712)nicht vereinbart
Selbst­beteiligung500,00 € je Versicherungs­fall
Bericht des Schadenregulierers

Wert des Hausrats ohne Wertsachen: 52.000,00 €

Wertsachen im HaushaltWert
Bargeld2.500,00 €
Sparbücher2.000,00 €
Perlenkette6.000,00 €
Briefmarken­sammlung4.500,00 €
handgeknüpfter Teppich5.000,00 €
antike Porzellanvase, über 100 Jahre alt1.800,00 €
GestohlenBetrag
Laptop1.400,00 €
Fernseher900,00 €
Bargeld2.500,00 €
Perlenkette6.000,00 €
Briefmarken­sammlung4.500,00 €
antike Porzellanvase, über 100 Jahre alt1.800,00 €
Schloss­änderungs­kosten450,00 €
Aufgabe

Regulieren Sie den Schaden!

Hinweis

Dies ist eine beispielhafte Aufgabe. Was bei einem Raub unterwegs gilt, zeigt der Sonderfall unter dem Rechenweg.

1
Anzusetzenden Versicherungswert ermitteln
Wertsachen nur bis zu ihren Grenzen, Ziffer 14.1.4 VHB 2021

Versicherungssumme einschließlich Vorsorge (Ziffer 17.2): 50.000,00 € + 10 % (5.000,00 €) = 55.000,00 €

Die Wertsachen zählen beim Versicherungswert höchstens mit dem Betrag, den der Versicherer für sie zahlen würde. Dafür werden sie zuerst den fünf Gruppen der Ziffer 18.1 zugeordnet: Bargeld (18.1.1); Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere (18.1.2); Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Sachen aus Gold oder Platin (18.1.3); Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunst und Silber, das kein Schmuck ist (18.1.4); Antiquitäten über 100 Jahre, aber keine Möbel (18.1.5).

Liegen die Wertsachen nicht in einem verschlossenen Wertschutzschrank, gelten Einzelgrenzen (Ziffer 18.3.2): 1.500 € für Bargeld, 3.000 € für Urkunden, 20.000 € für die Gruppe 18.1.3. Die Gruppen 18.1.4 und 18.1.5 haben keine Einzelgrenze.

Wertsachen nach Gruppen:
1.500,00 € (Bargeld 2.500,00 €, höchstens 1.500,00 €)
+ 2.000,00 € (Sparbücher, unter 3.000,00 €)
+ 10.500,00 € (Perlenkette 6.000,00 € + Briefmarken­sammlung 4.500,00 €, unter 20.000,00 €)
+ 5.000,00 € (Teppich, ohne Einzelgrenze)
+ 1.800,00 € (Porzellanvase, ohne Einzelgrenze)
= 20.800,00 €

Allgemeine Wertsachengrenze (Ziffer 18.3.1, Prozentsatz laut Police): 20 % von 55.000,00 € = 11.000,00 €
Es gilt der kleinere Wert: 20.800,00 € > 11.000,00 €, anzusetzen sind 11.000,00 €.

Gesamter Versicherungswert:
52.000,00 € (Hausrat ohne Wertsachen)
+ 11.000,00 € (Wertsachen)
= 63.000,00 €

Versicherungswert: 63.000,00 €
2
Entschädigung für den normalen Hausrat berechnen
Schaden und versicherte Kosten im Verhältnis kürzen

Die Versicherungssumme von 50.000,00 € liegt unter dem Versicherungswert von 63.000,00 €: Es besteht eine Unterversicherung (Ziffer 17.5). Auch mit Vorsorge (55.000,00 €) liegt sie darunter, deshalb wird jeder Betrag gekürzt:
Entschädigung = Schaden × Versicherungssumme einschließlich Vorsorge / Versicherungswert

Schaden am normalen Hausrat:
1.400,00 € (Laptop)
+ 900,00 € (Fernseher)
= 2.300,00 €
Entschädigung = 2.300,00 € × 55.000,00 € / 63.000,00 € = 2.007,94 €

Schlossänderungskosten sind versicherte Kosten (Ziffer 13.5) und werden ebenso gekürzt (Ziffer 17.6):
Entschädigung = 450,00 € × 55.000,00 € / 63.000,00 € = 392,86 €

Normaler Hausrat einschließlich Kosten: 2.007,94 € + 392,86 € = 2.400,80 €

Normaler Hausrat: 2.400,80 €
3
Wertsachen mit Einzelgrenze kürzen und begrenzen
Erst kürzen, dann kappen

Je Gruppe mit Einzelgrenze wird der Schaden zuerst gekürzt. Erst das Ergebnis wird mit der Grenze verglichen.

Bargeld (18.1.1, Grenze 1.500,00 €):
Entschädigung = 2.500,00 € × 55.000,00 € / 63.000,00 € = 2.182,54 €, höchstens 1.500,00 €

Schmuck und Briefmarken (18.1.3, Grenze 20.000,00 €):
6.000,00 € (Perlenkette)
+ 4.500,00 € (Briefmarkensammlung)
= 10.500,00 €
Entschädigung = 10.500,00 € × 55.000,00 € / 63.000,00 € = 9.166,67 €

Wer zuerst kappt und dann kürzt, erhält beim Bargeld nur 1.500,00 € × 55.000,00 € / 63.000,00 € = 1.309,52 € – das ist falsch.

Bargeld 1.500,00 €, Schmuck und Briefmarken 9.166,67 €
4
Wertsachen ohne Einzelgrenze kürzen
Gruppen 18.1.4 und 18.1.5

Für Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunst, Silber und Antiquitäten gibt es keine Einzelgrenze; sie werden nur gekürzt.

Porzellanvase (18.1.5):
Entschädigung = 1.800,00 € × 55.000,00 € / 63.000,00 € = 1.571,43 €

Ohne Einzelgrenze: 1.571,43 €
5
Allgemeine Wertsachengrenze prüfen
Alle Wertsachen zusammen höchstens 20 % der Versicherungssumme einschließlich Vorsorge

Wertsachen zusammen:
1.500,00 € (Bargeld)
+ 9.166,67 € (Schmuck und Briefmarken)
+ 1.571,43 € (ohne Einzelgrenze)
= 12.238,10 €

Allgemeine Wertsachengrenze: 20 % von 55.000,00 € = 11.000,00 €
12.238,10 € > 11.000,00 €: Die Grenze greift.
Entschädigung Wertsachen: 11.000,00 €

Wertsachen: 11.000,00 €
6
Entschädigung zusammenrechnen
Ergebnisse aus Schritt 2 und 5

Entschädigung = 2.400,80 € (normaler Hausrat) + 11.000,00 € (Wertsachen) = 13.400,80 €

Entschädigung vor Schritt 7: 13.400,80 €
7
Andere Entschädigungsgrenzen prüfen
Außenversicherung, dann die Selbstbeteiligung zum Schluss

Der Schaden ist in der Wohnung entstanden; die Grenze der Außenversicherung gilt nicht (siehe Sonderfall unten).

Die Selbstbeteiligung wird erst ganz am Ende abgezogen (Ziffer 17.7), nicht vor der Kürzung:
Entschädigung = 13.400,80 € − 500,00 € = 12.900,80 €

Entschädigung: 12.900,80 €
Rechenweg kompakt
Versicherungswert52.000,00 € + 11.000,00 € Wertsachen 63.000,00 €
Normaler Hausrat2.007,94 € + 392,86 € Kosten 2.400,80 €
Mit Einzelgrenze1.500,00 € + 9.166,67 € 10.666,67 €
Ohne EinzelgrenzePorzellanvase 1.571,43 €
Wertsachen12.238,10 €, höchstens 11.000,00 € 11.000,00 €
Zusammen2.400,80 € + 11.000,00 € 13.400,80 €
Selbstbeteiligungzum Schluss −500,00 €
Entschädigung
12.900,80 €

Sonderfall: Raub unterwegs und Außenversicherung

Außerhalb der Wohnung sind die Sachen über die Außenversicherung geschützt. Ein Raub unterwegs ist versichert, wenn der Täter Gewalt androht, die an Ort und Stelle verübt werden soll (Ziffer 12.3.1). Die Entschädigung der Außenversicherung ist insgesamt auf 10 % der Versicherungssumme einschließlich Vorsorge begrenzt, höchstens auf 10.000 € (Ziffer 12.4). Diese Grenze wird nach Schritt 6 geprüft, die Selbstbeteiligung danach abgezogen.

Beispiel

Derselbe Vertrag, Versicherungswert 63.000,00 €. Leonie Hartmann wird auf dem Weg zur Bank überfallen; geraubt werden 1.200,00 € Bargeld und die Perlenkette (6.000,00 €).

Bargeld: 1.200,00 € × 55.000,00 € / 63.000,00 € = 1.047,62 € (unter 1.500,00 €)
Perlenkette: 6.000,00 € × 55.000,00 € / 63.000,00 € = 5.238,10 €
Zusammen: 1.047,62 € + 5.238,10 € = 6.285,72 €, unter der allgemeinen Grenze von 11.000,00 €

Außenversicherung: 10 % von 55.000,00 € = 5.500,00 €
6.285,72 € > 5.500,00 €: Die Grenze greift.
Entschädigung = 5.500,00 € − 500,00 € Selbstbeteiligung = 5.000,00 €

Entschädigung: 5.000,00 €