Im Schadenfall erhöht sich die vereinbarte Versicherungssumme um einen Vorsorgebetrag von 10 %. Er fängt Neuanschaffungen auf, die seit Vertragsbeginn dazugekommen sind.
Vorsorge: 10 % von 50.000,00 € = 5.000,00 €
Versicherungssumme einschließlich Vorsorge:
50.000,00 € + 5.000,00 € = 55.000,00 €
Der Versicherungswert ist der Neuwert des gesamten Hausrats, nicht nur der beschädigten Sachen. Die Wertsachen zählen mit.
24.500,00 € (Möbel und Einrichtung)
+ 12.800,00 € (Kleidung und Wäsche)
+ 14.200,00 € (Unterhaltungselektronik und Computer)
+ 9.500,00 € (Küchengeräte und Geschirr)
+ 5.000,00 € (Wertsachen: Schmuck und Bargeld)
= 66.000,00 €
Nach Ziffer 17.5 VHB 2021 besteht eine Unterversicherung,
sobald die Versicherungssumme ohne Vorsorge
niedriger ist als der Versicherungswert:
50.000,00 € < 66.000,00 €, es besteht eine
Unterversicherung.
Gekürzt wird aber nur, wenn auch die Versicherungssumme
einschließlich Vorsorge unter dem
Versicherungswert liegt, die Quote also unter 1 bleibt:
55.000,00 € < 66.000,00 €, die Entschädigung wird
gekürzt.
Mit der Klausel PK 7712 verzichtet der Versicherer auf die Kürzung. Gewährt wird die Klausel nach dem Tarif (Nr. 1.1) nur, wenn die Versicherungssumme mindestens 650 €/m² Wohnfläche beträgt, aufgerundet auf volle 100 €.
Im Vertrag von Jonas Brandt ist PK 7712 nicht vereinbart. Es gibt keinen Verzicht. (Auch mit der Klausel reichte die Summe nicht: 85 m² × 650,00 € = 55.250,00 €, aufgerundet 55.300,00 €; vereinbart sind nur 50.000,00 €.)
Kein UnterversicherungsverzichtFormel: Schaden × Versicherungssumme einschließlich Vorsorge / Versicherungswert
8.450,00 € × 55.000,00 € / 66.000,00 € = 7.041,666… €, gerundet 7.041,67 €
Die Entschädigung beträgt 7.041,67 €; davon wird nichts mehr abgezogen. Wer die Quote vorher auf 83 % rundet, kommt auf 7.013,50 € – das ist falsch.
Entschädigung: 7.041,67 €